Beurlaubung - Unterrichtsbefreiung
Die Klassenleitung genehmigt auf einen schriftlichen Antrag der Erziehungsberichtigten eine Befreiung vom Unterricht oder von einzelnen Schulveranstaltung bis zu zwei Tagen. Der Antrag wird informell bei der Klassenleitung gestellt und sollte Zeitraum und Anlass der gewünschten Befreiung mitteilen. Einladungen eines Veranstalters o.ä. sind ggf. beizufügen. Antragsteller sind stets die Erziehungsberechtigten, nicht der Träger (z.B. Pfarrgemeinden, Sportvereine) der Veranstaltung. Dies gilt auch für die im Folgenden angesprochenen mehrtägigen Veranstaltungen. Anträge für mehrtägige Unterrichtsbefreiungen sind über das Schulsekretariat bei der Schulleitung ebenfalls informell – unter Angabe des Zeitraums und des Anlasses, ggf. unter Hinzufügung der Hinweise eines Veranstalters – zu beantragen. Als wichtige Gründe für eine Unterrichtsbefreiung werden u.a. angesehen: Krankheit und Arztbesuch Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind schwere Erkrankungen oder ein Todesfall innerhalb der Familie Heirat in der engsten Familie Todesfall in der engsten Familie Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben Besuche von Beratungsstellen oder Behörden Befreiung vom Unterricht vor und nach den Schulferien: Befreiungen unmittelbar vor und nach den Ferien unterliegen besonders restriktiven rechtlichen Vorgaben. Eine Beurlaubung, welche die Ferien verlängert, darf nicht erteilt werden. Über Ausnahmen in dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung (Vorlage des Antrags im Sekretariat). Eine Verlängerung der Ferien kann ein Bußgeld zur Folge haben! Auch im Interesse der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und der Gleichbehandlung aller Antragsteller beachtet die Schule strikt die rechtlichen Vorgaben wie §43(3) SchulGesetz und den ergänzenden Beurlaubungs-Erlass http://www.schulsport-nrw.de/info/08_service/bass/pdf/12_52nr21_beurlaubung.pdf